Die Eichpflicht von Waagen ist im Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) und in der EU-Richtlinie 2014/31/EU geregelt.
Die Vorbereitung und Vorstellung zur Eichung einer Waage gehört zu unserem Service. Als von der Eichdirektion Nord geprüfter Instandsetzer sorgt unser Serviceteam für einen reibungslosen Ablauf. In der Vorbereitung wird die Waage ggfs. justiert und ggfs. ein Eckenabgleich durchgeführt. Im Bedarfsfall wird auch das Typenschild erneuert. Bei einer Nacheichung sind nur kleine Toleranzen zulässig, z.B. bei einer Industriewaage bei Volllast nur 1,5 e, aus diesem Grund ist präzises Arbeiten notwendig.
Wir stellen Laborwaagen, Industriewaagen, medizinische Waagen und Sonderwaagen zur Nacheichung vor. Die Wägetechnik Nord GmbH verfügt bis zu 8000 kg M1-Prüfgewichte, bis zu 60 kg F1 Gewichte und auch ausreichend E2 Gewichte zur Eichung von Analysenwaagen. Alle Prüfgewichte werden jedes Jahr rekalibriert
Die Nacheichung kann in unserer Werkstatt stattfinden, die Eichdirektion Nord besucht uns in regelmäßigen Abständen. Selbstverständlich besuchen wir Sie auch gerne zur Vorbereitung und Vorstellung zur Eichung. Unser Vor-Ort Service bieten wir an für ganz Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen (Nord); Mecklenburg-Vorpommern (West).
Wir führen selbständige Terminabsprachen mit dem zuständigen Eichamt durch und bringen die notwendigen Prüfnormale mit.
Die Anmeldung zur Nacheichung (Eichantrag) muss 10 Wochen vor Ablauf des Jahres beantragt werden. Bis spätestens mitte Oktober muss beim entsprechenden Eichamt der Antrag gestellt sein.
Die Eichgebühren werden von Landeseichbehörden gesetzlich geregelt. In der Mess- und Eichgebührenverordnung des zuständigen Eichamtes finden Sie eine Übersicht der Gebühren.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach folgenden Faktoren:
Ist die zu eichende Wage außer der Toleranz und erhält vom Eichamt einen negativen Befund fallen auch Eichgebühren an. In diesem Falle ist eine Justage oder Reparatur erforderlich und es fallen erneute Gebühren an.
Bei der Reparatur von geeichten Waagen ist es notwendig ein Eichziegel zu Zerstören. Sobald ein Eichsiegel zerstört ist erlischt die Eichung und die Waage ist im eichpflichtigen Verkehr unbrauchbar.
Wägetechnik Nord GmbH verfügt über die Befugnis zerstörte Eichsiegel durch unsere Instandsetzermarke zu ersetzen. Die Instandsetzung hat den großen Vorteil, dass die Waage bis zum nä. Termin für die Nacheichung weiterhin verwendet werden darf.
Neue geeichte Waagen werden durch den Hersteller in Verkehr gebracht, dieser führt i.d.R. eine Konformitätserklärung durch.
Gemäß der § 32 der MessEG müssen neue Waagen innerhalb 6 Wochen nach der Inbetriebnahmen gemeldet werden. Gerne übernehmen wir dieses für Sie.
Die Nacheichung ist bei den meisten Waagen nach zwei Jahren fällig. Bei der ersten Nacheichung wird auch das „geeicht bis“ auf die Waage gebracht. Gerne dürfen Sie uns Ihre Waage zur Nacheichung zukommen lassen.
Wägetechnik Nord ist Bevollmächtigter für Konformitätsbewertungen für „nichtselbsttätige“und „selbsttätige“ SysTec-Waagen. Wir dürfen neue Waagen mit SysTec-Wägeterminals in den eichpflichtigen Verkehr bringen.
Wägetechnik Nord ist Bevollmächtigter für Konformitätsbewertungen für „nichtselbsttätige“ und „selbsttätige“ SysTec-Waagen. Wir dürfen neue Waagen mit SysTec-Wägeterminals in den eichpflichtigen Verkehr bringen.
Allgemeine Informationen zum Eichen
Für welche Waagen müssen geeicht sein?
Wie lange ist eine Eichung gültig?
Was kostet eine Eichung?
Welche Eichklassen gibt es bei Waagen?
Reparatur von geeichten Waagen
Was ist bei neuen geeichten Waagen zu beachten?
Woran erkennt man das eine Waage geeicht ist?