Eichen bedeutet das gesetzlich vorgeschriebende Prüfen von Messgeräten, z.B. Waagen. Es können nur Waagen geeicht werden, die über eine Bauartzulassung verfügen. Die Eichung erfolgt durch die zuständige Eichbehörde. Bei der Prüfung der Waage durch das Eichamt wird geprüft, ob die Waage die zulässigen Fehlergrenzen sowie sonstige Anforderungen einhält. Diese sind in der Eichverordnung festgelegt.
Die Firma Wägetechnik Nord ist ein durch die Eichdirektion Nord zugelassener Instandsetzer. Das heißt, wird bei Reparaturarbeiten ein Siegel verletzt, wird unser Instandsetzerkennzeichen aufgebracht und dem zuständigen Eichamt gemeldet. So kann der Betreiber die Waagen weiter benutzen. Jedoch ist eine Nacheichung erforderlich, die Nacheichung wird schnellstmöglich nach Terminabsprache mit dem zuständigen Eichamt und Wägetechnik Nord vereinbart.
Seit der neuen Eichpflicht-Gesetzesverordnung, ist es seit dem 01.01.2015 zwingend erforderlich, neue Waagen dem Eichamt zu melden. Bei uns gekaufte Waagen / Wägesysteme melden wir nach Rücksprache mit Ihnen, gerne kostenlos für Sie beim Eichamt an, um Ihnen Mühe und Zeit zu sparen.
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Sprechen Sie uns einfach an!
Informationen der Eichaufsichtsbehörde: